Pflegeversicherung
Wer auf längere Sicht Unterstützung benötigt, kann auch Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Diese werden als „Sachleistung“ gewährt, wenn zum Beispiel ambulante Pflegedienste die Aufgabe übernehmen, oder als „Geldleistung“, wenn die Pflege von Privatpersonen erbracht wird.
Soziales Netz mit weiten Maschen
Viele Krebspatienten plagt nicht nur die Angst vor Behandlung, Schmerzen und Tod, sie sorgen sich auch um ihre finanzielle Absicherung – eine Sorge, die nicht völlig unberechtigt ist. Zieht sich die Erkrankung lange hin, ist der einstige Lebensstandard unter Umständen nicht ganz zu halten. Wer so krank ist, dass er nicht mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Reihe von Unterstützungen.
Rente
Wer dem Arbeitsmarkt aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung weniger als sechs Stunden pro Tag zur Verfügung steht, hat Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Rehabilitation
Die Deutsche Rentenversicherung ist auch für viele Rehabilitationsleistungen, wie etwa die onkologische Reha, zuständig.
Schwerbehindertenausweis
Beim zuständigen Versorgungsamt können Sie die Feststellung eines „Grades der Behinderung“ (GdB) beantragen.
Haushaltshilfe
Alle Krankenversicherungen übernehmen die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe, wenn die Weiterführung des Haushaltes wegen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt vorübergehend nicht möglich ist.
Kostenlose Rechtsberatung
Einen interessanten Service bietet die in Hamburg ansässige private Stiftung Gesundheit: Patienten, die – aus welchen Gründen auch immer – eine Rechtsberatung benötigen, erhalten kostenlos eine etwa 30-minütige Erstberatung.
Sterbehilfe
Die Angst vor qualvollem Sterben einerseits und der Wunsch nach einem menschenwürdigen Ende des Lebens andererseits bilden die Hauptmotive für den immer wieder geäußerten Wunsch nach Sterbehilfe.
Patientenverfügung
Viele Patienten wollen heute vorsorglich bestimmen, welche medizinischen Leistungen sie wünschen, wenn sie selbst einmal nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Berufskrankheit auch nach Mehrfachbelastungen
Ein richtungweisendes Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wurde vom Bundessozialgericht (BSG) bestätigt. In dem Urteil wird zum ersten Mal eine Mehrfachbelastung mit Schadstoffen als Auslöser für eine Berufskrankheit anerkannt.
Selbstbestimmt bis zum Schluss
Viele Menschen mit unheilbaren Erkrankungen leiden unter der Vorstellung, nicht selbst über ihre Behandlung entscheiden zu können. Drei Instrumente stehen in diesem Fall zur Verfügung: Patientenverfügung, Vorsorgevollmallmacht, Betreuungsverfügung.